Die gute alte englische Limited

Allgemein 22 Oktober, 2009

Die englische Limited ist eine mit der deutschen GmbH vergleichbare Personengesellschaft, in der die Gesellschafter nicht persönlich, sondern nur mit der Stammeinlage haften. Seit der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 entschieden hat, dass jede Personengesellschaft in der gesamten EU ihre Rechte geltend machen kann, wird diese Rechtsform von vielen deutschen Unternehmern der GmbH vorgezogen, da sie einige Vorteile aufweist.

Geringe Dauer und Kosten der Gründung

Bei der überwiegend gewählten Form der so genannten Private Limited Company by Shares fallen Kosten, Gründungsdauer und erforderliche Einlage erheblich geringer aus als bei einer GmbH. Die englische Limited kann bereits mit dem Einsatz von einem englischen Pfund gegründet werden. Eine notarielle Form des Antrags ist nicht erforderlich, und mithilfe eines Vermittlers kann sich sogar eine Reise nach England erübrigen. Vom Antrag bis zur Eintragung vergehen im Regelfall nur etwa 14 Tage, auf Wunsch kommt sogar eine Schnellgründung binnen zwei Tagen in Betracht.

Steuerliche Vorteile der Limited

Da das Steuerrecht in Großbritannien vielfältigere Abschreibungsmöglichkeiten als das deutsche zulässt und niedrigere Gewerbesteuern anfallen, kann die englische Limited auf lange Sicht erhebliche legale Steuervorteile bieten. Schließlich lässt sich wegen großzügigerer gesetzlicher Bestimmungen in England auch der Buchführungsaufwand verringern.

Voraussetzungen der Eintragung

Bei der Anmeldung müssen ein Director und ein Secretary ernannt werden, wobei diese Positionen auch durch einen Treuhänder besetzt werden können. Weiterhin müssen eine Büroanschrift in Großbritannien, eine Unternehmenssatzung und ein Gesellschaftervertrag vorgelegt werden. Nach der Eintragung ist ein jährlicher Bericht in England zu erstatten und – je nach Jahresumsatz- gegebenenfalls eine Bilanz anzufertigen.

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